Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mehr Kraft GbR
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Mehr Kraft GbR, Johann-Strauß-Straße 20, 33647 Bielefeld (nachfolgend „Mehr Kraft") und ihren Kunden, sofern es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
- Mehr Kraft schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. Kaufmann nach HGB zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Mehr Kraft deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen von Mehr Kraft
- Mehr Kraft erbringt Beratungs, Agentur und Umsetzungsleistungen im Bereich Online-Marketing, Recruiting, Performance Advertising sowie Active Sourcing.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Mehr Kraft keinen konkreten Erfolg, insbesondere keine Einstellung von Personal, sondern die fachgerechte Konzeption, Umsetzung und Ausspielung von Kampagnen zur Generierung von Bewerbungen, Leads oder Kontakten sowie die Durchführung von Active Sourcing Maßnahmen.
- Aussagen zu Reichweiten, Bewerberzahlen oder Performance beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine garantierten Ergebnisse dar, sofern diese nicht ausdrücklich und unter definierten Voraussetzungen zugesichert wurden.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtskonformität der bereitgestellten Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz.
§ 3 Werbebudget / Fremdkosten
- Das für Werbeanzeigen eingesetzte Budget (z. B. Meta/Facebook/Instagram) stellt keine Vergütung für die Agenturleistungen von Mehr Kraft dar, sondern wird ausschließlich zweckgebunden für die Schaltung und Auslieferung von Werbeanzeigen auf den jeweiligen Werbeplattformen eingesetzt.
- Mehr Kraft streckt kein Werbebudget vor. Der Kunde verpflichtet sich, das vereinbarte Werbebudget jeweils zu Beginn des Monats bzw. vor Kampagnenstart bereitzustellen, damit die Werbeanzeigen planmäßig online geschaltet werden können.
- Die Bereitstellung des Werbebudgets erfolgt nach Vereinbarung entweder (a) durch Zahlung an Mehr Kraft; in diesem Fall setzt Mehr Kraft das Budget vollständig und zweckgebunden für die Kampagnen des Kunden auf den Werbeplattformen ein; oder (b) durch Zahlung des Kunden direkt an die jeweilige Werbeplattform über ein vom Kunden bereitgestelltes Werbekonto; in diesem Fall stellt Mehr Kraft das Werbebudget nicht in Rechnung.
- Budgetanpassungen oder ein Stopp des Werbebudgets sind jederzeit möglich, wirken jedoch ausschließlich für die Zukunft. Bereits angefallene oder beauftragte Werbekosten bleiben hiervon unberührt. Bereits an Mehr Kraft gezahltes, noch nicht verbrauchtes Werbebudget wird dem Kunden in diesem Fall erstattet.
- Gegen Ansprüche von Mehr Kraft kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg der Kampagne maßgeblich von seiner aktiven Mitwirkung abhängt.
- Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- Bewerbungen und Leads unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe, zu prüfen,
- Bewerber aktiv zu kontaktieren,
- vereinbarte Vorstellungsgespräche wahrzunehmen,
- Termine nicht ohne sachlichen Grund abzusagen oder zu verschieben,
- entscheidungsbefugte Ansprechpartner bereitzustellen,
- realistische und marktübliche Einstellungsbedingungen anzubieten.
- Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkungshandlung, wird Mehr Kraft den Kunden hierauf in Textform hinweisen und ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Werktagen setzen. Bleibt die Mitwirkung auch danach ganz oder teilweise aus, insbesondere wenn Bewerber nicht kontaktiert oder Gespräche nicht durchgeführt werden, entfällt die Grundlage für eine Ergebnisbewertung; eine vereinbarte Garantie nach § 5 entfällt in diesem Fall.
- In diesen Fällen bleiben sämtliche Vergütungsansprüche von Mehr Kraft uneingeschränkt bestehen.
§ 5 Garantiebedingungen (soweit vereinbart)
- Garantien gelten ausschließlich, sofern sie individuell und schriftlich oder in Textform im jeweiligen Angebot vereinbart wurden und:
- das vertraglich empfohlene Mindestwerbebudget
- während der gesamten Kampagnenlaufzeit
- unverändert eingehalten wird
- und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach § 4 vollständig nachkommt.
- Inhalt und Umfang der Garantie (insbesondere Zielgröße und Laufzeit) richten sich nach der im jeweiligen Angebot bzw. dessen Anlagen getroffenen individuellen Vereinbarung. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gilt als Garantieziel mindestens eine erfolgreiche Einstellung ODER fünf qualifizierte Bewerbungen für die ausgeschriebene Position innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Eine Bewerbung gilt als qualifiziert, wenn der Kandidat die im Angebot festgelegten Mindestanforderungen der Position erfüllt und dem Kunden zur Prüfung übergeben wurde.
- Wird das nach Absatz 2 maßgebliche Garantieziel bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit trotz durchgehender Einhaltung der Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erreicht, hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Optionen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde:
- a) Rückerstattung: Mehr Kraft erstattet dem Kunden die für die betreffende Kampagne an Mehr Kraft gezahlte Vergütung (nicht jedoch das Werbebudget / die Fremdkosten im Sinne des § 3) vollständig zurück, oder
- b) Fortsetzung der Suche: Mehr Kraft setzt die Suche für weitere 8 Wochen auf eigene Kosten fort. Das während dieser Zeit erforderliche Werbebudget trägt weiterhin der Kunde.
- Wird das Werbebudget durch den Kunden reduziert, pausiert oder gestoppt, entfällt jede Garantie mit sofortiger Wirkung, da Ergebnisse unmittelbar von Budget, Reichweite und Frequenz abhängen.
- Der Wegfall der Garantie nach Absatz 4 begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder Schadensersatz, sofern die Kampagne technisch ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Pflichtverletzungen von Mehr Kraft bleiben unberührt.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser AGB-Regelung und einer individuellen Vereinbarung im Angebot oder dessen Anlagen geht die individuelle Vereinbarung vor.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist Mehr Kraft berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und Leistungen bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (z. B. per E-Mail an info@mehrkraft.de) gekündigt wird.
- Kündigungen haben keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Werbekosten.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
- Mehr Kraft haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mehr Kraft der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von Mehr Kraft bei einfacher Fahrlässigkeit — insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden — ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mehr Kraft.
§ 9 Datenschutz
Mehr Kraft verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Mehr Kraft.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Juli 2026